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Die Riester-Rente

Fördermöglichkeiten in der Altersvorsorge werden oftmals unterschätzt. Hier zeigen wir euch alle Fakten rund um die Riester-Rente (Schicht 2)

Einleitung:

Die Riester-Rente ist nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit benannt, der diese Art der Zusatzversicherung während seiner Amtszeit zwischen 1998 und 2002 entscheidend (mit-) entwickelt hat. Anstoß für die Entwicklung gab die Rentenreform 2001, mit welcher der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenzahlungen teilweise erheblich abgesenkt hatte. Mit der Riester-Rente sollte eine Förderung implementiert werden, die diesen Effekt mit abfedern konnte. Mittlerweile ist die Riester-Rente voll etabliert und richtig eingesetzt kann sie eine starke Unterstützung für die Altersvorsorge sein.

Wer ist die Zielgruppe der Riester-Rente:

Dem Grund nach wurde die Riester-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt. Damit ist vereinfacht zum Ausdruck gebracht, dass Menschen, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, auch die Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus gibt es aber auch noch Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Auszubildende oder Selbstständige. Auch wenn ihr gar nicht erwerbstätig sind, könnt ihr eventuell über euren Ehepartner die Vorteile der Riester-Rente mitnehmen. Die Hauptunterscheidung liegt sicher darin, ob ihr mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt seid.

Unmittelbar förderberechtigte Personen:

Wenn ihr Arbeitnehmer seid, seid ihr automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und habt damit einen Anspruch auf die Riester-Förderung. Eine Differenzierung nach Voll- oder Teilzeit spielt dabei keine Rolle.

Unmittelbar förderberechtigt geltet ihr beispielsweise auch dann, wenn ihr den folgenden Umständen angehört:

  • Arbeitnehmer in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgeber

  • Auszubildende

  • Selbstständige mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Beamte sowie Richter oder Berufs- und Zeitsoldaten, die Beamten weitgehend gleichgestellt und nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen

  • Menschen, die Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Versorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten

  • Kindererziehende in den ersten 36 Kalendermonaten nach der Geburt

  • Beschäftigte in Minijobs mit einem Verdienst zwischen 450 Euro und 850 Euro im Monat;

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II, die als arbeitssuchend gemeldet sind

  • Tätig im Bundesfreiwilligendienst

Mittelbar förderberechtigte Personen:

Aber auch wenn ihr nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert seid, könnt ihr als Ehepartner unmittelbar förderberechtigt sein. Dies ist insbesondere dann eine sehr interessante Alternative, falls ein Ehepartner selbstständig oder nicht berufstätig ist und damit eigentlich keinen Anspruch auf eine Förderung hätte. Damit man diese Regelung in Anspruch nehmen kann, muss der Ehepartner aber auch selbst einen Riester-Vertrag haben.  Zu den detaillierten Rahmenbedingungen haben wir später noch einige Informationen für euch.

 

Nicht unmittelbar, aber eventuell über den Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt, sind

  • Hausfrauen/-männer, die nicht in der Elternzeit sind;

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind;

  • Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Sozialgeld.

Welche Förderungen bietet mir ein Riester-Vertrag?

Oft wird die Riester-Rente immer direkt mit der Riester-Förderung in Verbindung gebracht. Natürlich ist dies auch in vielen Fällen die entscheidende Förderung. Darüber hinaus kann die Riester-Rente aber auch Steuervorteile bieten. Wichtig ist aber, dass man nicht beide Vorteile zusammen in Anspruch nehmen kann. Es werden also beide Förderungen gegen gerechnet (darauf gehen wir gleich noch einmal ein).

Um die volle Förderung zu erhalten, müsst Ihr zudem mindestens vier Prozent eures rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Maximal werden allerdings höchstens 2.100 Euro im Jahr gefördert.

Besonderheiten bei mittelbar Förderberechtigten:

  • Die Höhe der Zulage (aktuell: 175€ pro Jahr) ist in einem solchen Fall dann genauso hoch wie bei einem unmittelbar förderberechtigten, allerdings nur dann, wenn euer Partner den Mindestbeitrag von vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens entrichtet. Andernfalls ergibt sich auch hier eine anteilige Förderung.

  • Darüber hinaus gibt es noch eine zweite Anforderung: Als Mindestbeitrag müsst ihr im Falle einer mittelbaren Förderung mindestens 60€ im Jahr in den Riester-Vertrag einzahlen.

Zulagen:

Aktuell beträgt die jährliche Grundzulage 175 Euro pro förderberechtigter Person. Sofern ihr Kinder habt, kommt für Kinder mit Geburtsdatum vor 2008 eine jährliche Förderung von 185€ hinzu und 300€ für Kinder, die später geboren sind.

Achtung: Die Kinderzulage erhaltet ihr nur so lange, wie ihr für das Kind auch Kindergeld erhaltet und wenn ihr euch fragt, ob die Riester-Rente sinnvoll für euch ist, sollte das natürlich auch berücksichtigt werden.

In unseren Analysen wird dieser Effekt selbstverständlich immer berücksichtigt.

Die Zulage reduziert somit euren Eigenbeitrag. Selbst wenn theoretisch der gesamte Beitrag durch die Förderung abgedeckt werden könnte, müsstet ihr aber dennoch einen jährlichen Mindestbeitrag von 60€ selbst zahlen.

Besonderheit: Wenn ihr jünger als 25 Jahre alt seid, erhaltet ihr sogar noch einen so genannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro.

In der folgenden Tabelle seht ihr, wie sich in unterschiedlichen Konstellationen die Gesamtzulage ergeben könnte. Für die Kinder haben wir angenommen, dass alle ein Geburtsdatum nach dem Jahr 2008 haben.

Riester Grafik 1.JPG

Wie könnt ihr die Riester-Förderung beantragen?

Um die Zulagen zu erhalten, müsst ihr einen Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Das Einfache dabei ist allerdings, dass dies der Produktanbieter / der Versicherer für euch übernimmt. Für einen noch höheren Komfort könnt ihr dies sogar über den so genannten Dauerzulagenantrag einmalig für zukünftige Jahre mit erledigen.

Auch als Paar macht die Riester-Rente Sinn!

Als Ehepartner könnt ihr natürlich beide einen Riester-Vertrag abschließen und in diesem Fall erhaltet ihr beide jeweils die Grundzulage. Der maximal geförderte Beitrag verdoppelt sich in dem Fall und steigt damit auf 4.200€. Die Kinderzulage gibt es allerdings nur einmal und ihr müsst entscheiden, wem von euch diese zugeordnet werden soll. Sollte nur einer von euch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so ist der andere von euch – wie bereits beschrieben – mittelbar förderberechtigt und muss lediglich den Mindestbeitrag entrichten. Achtung: Die Fördergrenze beträgt in einem solchen Fall 2.160€ (= Grenze des unmittelbar Förderberechtigten + Mindestbetrag des mittelbar Förderberechtigten).

Steuervorteile als weitere Fördermöglichkeit nicht vergessen

Bei der Riester-Rente wird oftmals nur über die Zulagen gesprochen. Aber auch Steuervorteile können hilfreich für den Aufbau einer Altersvorsorge sein. Riester-Beiträge und Zulagen lassen sich bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Es gilt jedoch, dass der Steuervorteil mit den Zulagen verrechnet wird. Ihr könnt also leider nicht doppelt profitieren.

Das folgende Beispiel soll den Effekt verdeutlichen. Wir nehmen an ihr wärt Single, hättet keine Kinder und eure Grundzulage würden den aktuellen 175€ entsprechen:

Riester Grafik 2.JPG

Tipp:

Bei der Erstellung eurer persönlichen Analyse, haben wir automatisch beide Effekte Jahr für Jahr miteinander abgewogen. Somit erhaltet ihr immer die bestmögliche Förderung!

Was bekommt Ihr später ausgezahlt:

Wie der Begriff Riester-Rente schon aussagt, geht es vorwiegend um eine spätere Rentenzahlung. Bei der Riester-Rente ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass für die Verrentung mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. In der Ansparphase sind somit Verluste ausgeschlossen. Dabei könnt ihr frühestens ab dem 60. Lebensjahr diese Rente in Anspruch nehmen.

Anders als beispielsweise in der privaten Altersvorsorge in der Schicht 3 könnt ihr euch bei der Riester-Rente zu Rentenbeginn maximal 30% des angesparten direkt auszahlen lassen. Die weiteren 70% „müsst“ ihr als Rentenauszahlung nehmen.

Beispiel - Regelfall (ihr nehmt die komplette Rente):

Angespartes Guthaben zu Rentenbeginn: 100.000€

Monatliche Rente von Beispielsweise: 300€

 

Beispiel – Alternative (ihr lasst euch 30% des Guthabens direkt auszahlen):

Angespartes Guthaben zu Rentenbeginn: 100.000€

Monatliche Rente von Beispielsweise: 210€

+ einmaliges Kapital: 30.000€

Achtung: Besteuerung im Alter:

Wenn von den Vorteilen der Riester-Rente gesprochen wird, werden oft die höheren Steuern (im Vergleich zur privaten Altersvorsorge in der dritten Schicht) vernachlässigt. Da Ihr die Beiträge zur Riester-Rente absetzen könnt, wird daher die Rentenleistung (nachgelagert) versteuert. Die genaue Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen ab.

Dennoch überwiegen in den allermeisten Fälle die steuerlichen Vorteil und die Nachteile bei der Verrentung fallen deutlich geringer ins Gewicht. Dennoch solltet Ihr euch dazu einen konkreten Vergleich erstellen lassen und bestenfalls alle unterschiedlichen Fördermöglichkeiten (z.B. auch die Rürup-Rente) miteinander vergleichen lassen.

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Dieses Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung noch ein Kaufangebot dar. Die Informationen wurden sorgfältig aufbereitet, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden . Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Ausarbeitung. Die gegenseitigen Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag finden sich in den entsprechenden Versicherungsbedingungen. Verbindliche Auskünfte zu Steuerfragen erteilen ausschließlich Finanzämter und steuerberatende Berufe. 

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